Die Kanzlei begleitet in rechtlicher Hinsicht für öffentliche Auftraggeber die Durchführung unterschiedlichster Vergabeverfahren zur Beschaffung von öffentlichen Aufträgen (Bauaufträge, Baukonzessionen, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen).
Neben der Ausarbeitung der erforderlichen Vergabe- und Vertragsunterlagen gewährleistet die Kanzlei die ordnungsgemäße Durchführung der Vergabeverfahren sowohl oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte. Hierzu gehört die Abwicklung des Vergabeverfahrens auf elektronischen Vergabeplattformen, um den gesetzlichen Anforderungen der elektronischen Datenübermittlung und der Kommunikation über elektronische Mittel und einer ordnungsgemäßen Vergabedokumentation gerecht zu werden.
Die Beantwortung von Bieterfragen über anonymisierte Bieterrundschreiben sowie die Projektsteuerung des Vergabeverfahrens von der Vorbereitung über die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bis hin zur Zuschlagserteilung kann bei Bedarf umfassend nach den Vorstellungen und Wünschen des öffentlichen Auftraggebers kompetent betreut werden. Falls erforderlich gewährleistet die Kanzlei die Vertretung der öffentlichen Auftraggeber in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und in Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Regelmäßig erfolgt die Begleitung der nachfolgenden Ausschreibungsgegenstände (Auswahl):
Strom- und Gaslieferleistungen
Die Beschaffung von Strom- und Gaslieferungen stellen öffentliche Lieferleistungen dar, die in regelmäßigen Abständen dem Markt als öffentlicher Auftrag zugeführt werden müssen.
Konzessionsverfahren zur Überlassung des hoheitlichen Wegerechtes zum Aufbau und Betrieb von Strom- und Gasnetzen zur Versorgung der Allgemeinheit (Strom- und Gaskonzessionen)
Die Kanzlei betreut bundesweit Konzessionsverfahren zur Vergabe von Wegenutzungsrechten im Zusammenhang mit dem Aufbau und Betrieb von Strom- und Gasnetzen gemäß §§ 46 ff. EnWG.
Netzbetrieb von Breitbandnetzen (FTTC/FTTH/FTTX)
Sowohl im Betreibermodell als auch in Form der Gewährung von wirtschaftlichen Deckungslücken auf Grundlage der einschlägigen Förderprogramme des Bundes und der Länder begleiten wir Ausschreibungen kommunaler Auftraggeber seit 2008. Ebenso die Ausschreibung zugehöriger Planungsleistungen für den Aufbau und die Beschaffung des Materials zum Ausbau der Netze sowie die Vergabe von Bauleistungen als Einzel- oder Generalunternehmerleistung.
Architekten- und Ingenieurleistungen
Mit Inkrafttreten des Anwendungserlasses durch die Neufassung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) des Landes Baden-Württemberg zum 01.04.2019 sind Vergabeverfahren nicht nur oberhalb der EU-Schwellenwerte durchzuführen, sondern auch unterhalb dieser auf Grundlage von § 50 der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) zur Anwendung empfohlen. Bezüglich des Ausbaus und der Sanierung von Schulen, Kindergärten, Rathäusern und sonstigen öffentlichen Verwaltungsgebäuden begleitet die Kanzlei die Beschaffung der erforderlichen Objekt- und Fachplanungsleistungen. Ebenso gehört die rechtliche Begleitung von Planungswettbewerben zum Tätigkeitsfeld der Kanzlei.
Projektsteuerungsleistungen und Projektmanagementleistungen
anhand der Leistungs- und Honorarordnung im Projektmanagement der AHO-Fachkommission gemäß Band Nr. 9 Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft der AHO-Schriftenreihe.
Verkauf oder Nutzungsüberlassung von kommunalen Grundstücken in Gestalt der Vergabe von Baukonzessionen, Bauaufträgen oder Interessenbekundungsverfahren (Investorenmodelle)
In Abhängigkeit von verpflichtenden Vorgaben in Grundstückskaufverträgen durch die kommunalen Verkäufer können sich vergaberechtliche Ausschreibungspflichten ergeben. Unabhängig hiervon sind die gemeindewirtschaftsrechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 92 GemO und § 31 GemHVO zu beachten, die ebenfalls entsprechende Transparenzpflichten begründen können.
Verpflegungsleistungen, Mittagessen für Mensen an Schulen und Kindertageseinrichtungen
Bei der Beschaffung von Essen handelt es sich im Regelfall um Lieferaufträge im Sinne von § 103 Abs. 2 GWB, so dass entsprechende Ausschreibungspflichten bestehen.