Kommunale Kompetenz
mit umfassenden Leistungen

Städte, Gemeinden und Landkreise sowie deren Einrichtungen und Beteiligungen stehen immer wieder vor speziellen rechtlichen Fragestellungen. Um diese bestmöglich beantworten zu können, haben wir uns auf die Betreuung kommunaler Verwaltungen, Einrichtungen, Zweckverbände, Anstalten, Körperschaften sowie Stadtwerke und sonstige Gesellschaften spezialisiert.

Öffentliches Recht

  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Baurecht (öffentliches Bau- und Planungsrecht)
  • Gemeindewirtschaftsrecht
  • Gewerberecht
  • EU-Beihilfe- und Subventionsrecht
  • Erschließungsrecht, städtebauliche Verträge, Grundstücksrecht
  • Europarecht
  • Kindergartenrecht
  • Kommunales Abgabenrecht (Gebühren/Beiträge/Steuern)
  • Kommunalrecht
  • Landes- und Kommunalverfassungsrecht
  • Personalrecht, Beamtenrecht, LPVG
  • Sozialrecht
  • Straßenrecht
  • Umweltrecht
  • Vergaberecht, Konzessionsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Wasserrecht

Partner und Rechtsanwälte

Angestellte Rechtsanwälte

Zivilrecht

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Datenschutzrecht
  • Energiewirtschaftsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Gemeindewirtschaftsrecht
  • gewerblicher Rechtsschutz
  • Insolvenzrecht
  • IT- und Telekommunikationsrecht
  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Infrastrukturausbau (Breitband, Fernwärme etc.)
  • Interkommunale Zusammenarbeit
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Privates Baurecht
  • Privates Nachbarrecht
  • Steuerrecht
  • Stiftungsrecht
  • Vereinsrecht
  • Vergaberecht, Konzessionsrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Vollstreckungsrecht

Partner und Rechtsanwälte

Angestellte Rechtsanwälte
und Rechtsanwältinnen

Strafrecht

  • Amtsträgerdelikte

Partner und Rechtsanwälte

Regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie zahlreiche fachspezifische Veröffentlichungen gewährleisten ein gleichbleibend hohes Beratungsniveau. Dieses Wissen geben wir gerne weiter: zum Beispiel im Rahmen von Seminaren, die wir für unsere Mandanten durchführen.

Ein Wort zur Vergütung: Grundsätzlich lässt sich die Vergütung nach dem Streitwert, dem Stundenaufwand oder nach Pauschalen vereinbaren. Bevor Vergütungskosten oder sonstige Gebühren für unsere anwaltliche Tätigkeit entstehen, klären wir Sie im Voraus ausführlich über entstehende Kosten auf.

Auch zur Abschätzung möglicherweise entstehender Gerichtskosten stehen wir ebenfalls gerne zur Verfügung.